Ihre Kanzlei Dr. Puplick&Partner mbB Rechtsanwälte und Notare

Unsere Kanzlei ist seit 1991 für Sie da und wurde durch Herrn Dr. Alexander Puplick gegründet.

Mit unserem Team von sechs Berufsträger und qualifizierten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten leisten wir für Sie juristische Dienstleistungen mit einem hohen Qualitätsanspruch.

Wir verstehen uns als Kanzlei für den Mittelstand. Wir beraten zahlreiche mittelständische Unternehmen und deren Inhaber und Familien, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Führungskräfte und leitende Angestellte im In- und Ausland in allen relevanten Rechtsgebieten.

In unserer Kanzlei finden Sie immer einen kompetenten und persönlichen Ansprechpartner, der sich voll und ganz Ihrem Anliegen widmet. Komplexe juristische Probleme lösen wir in Projektteams.

Mit unserer hochqualifizierten Dienstleistung und unserer langjährigen Erfahrung arbeiten wir ganzheitlich und helfen Ihnen, kaufmännisch und unternehmerisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen, damit Sie Ihre Ziele verwirklichen können.

Wir freuen uns auf Sie!

PHILOSOPHIE

Sie können sich auf uns verlassen. Wir setzen uns für Sie ein. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen auf unseren Fachgebieten. Bei anderen Rechtsproblemen kooperieren wir oder wir empfehlen Ihnen einen anderen Spezialisten.

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SPEZIALISIERUNG

Wir verstehen die Spezialisierung einer anwaltlichen Dienstleistung mehrdimensional. Unsere qualifizierten Fachanwälte beherrschen ihr juristisches Fachgebiet. Spezialisierung erfordert Erfahrung - Erfahrung schafft Spezialisierung voraus.

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SERVICE

Es gehört zu unseren Zielsetzungen, unsere hochqualifizierte juristische Dienstleistung schnell, sicher und für Sie verfügbar anzubieten. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir unseren Mandanten unsere Leistung auch per Internet mit dem gebotenen Verschwiegenheitsniveau anbieten.

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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Rechtsgebiete

Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen fundierte Unterstützung auf diversen Rechtsgebieten.

Wir bilden ein motiviertes Team, dass anspruchsvolle Mandanten bei der Lösung aktueller Rechtsfragen und der Gestaltung und Umsetzung wirtschaftsrechtlicher Projekte erfolgreich unterstützt. Wir analysieren mit Ihnen als Unternehmen die Grundlagen und legen Ihnen Lösungsmöglichkeiten vor. Methodische und systematische Arbeit in Verbindung mit individueller Fortbildung unter gleichzeitiger Nutzung moderner Datenbanken sichern den hohen Standard unserer juristischen Arbeit.
Diese Grundlagen in Verbindung mit unserer langjährigen erfahrenen und beratenden Tätigkeit auf unseren Kompetenzfeldern des Wirtschafts-, Immobilien- und Arbeitsrechts sichern den Erfolg für Ihr Unternehmen.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf alle Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht sowie Betriebsverfassungsrecht und ist bundesweit für Sie tätig. Sie können von uns eine hochqualifizierte fachliche Beratung und eine weit über das Übliche hinausgehende engagierte Vertretung Ihrer Interessen erwarten.

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Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Erbrechts. Im Erbrecht gibt es die unterschiedlichsten Fragestellungen und Konstellationen sowohl bei der Frage der Gestaltung von testamentarischen Verfügungen oder der Erbfolge zu Lebzeiten, als auch bei bzw. nach Eintritt des Erbfalls.

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Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. Im Immobilienrecht sind Rechtsvorschriften im öffentlichen Recht und im privaten Recht zu unterscheiden.

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Wir bieten Ihnen baubegleitende Rechtsberatung, denn unsere Kanzlei ist spezialisiert auf alle Fragen des Planen und Bauens von Immobilien und Anlagen. Sie können von uns eine hochqualifizierte Beratung erwarten, die die rechtlichen Fragestellungen stets im Kontext zum technischen Hintergrund sieht.

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Das Familienrecht beinhalt vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt. Es regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie das Recht des Kindesunterhalts.

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Die heutige Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Bearbeitung von Konflikten. Ziel ist, eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung, die die Zukunft gestaltet, zu erarbeiten. Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist freiwillig.

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Seit 1993 beraten wir namhafte große Privatbrauereien sowie Getränkelieferanten auf dem Gebiet des Brauerei- und Gaststättenrechts. Mit gutem Grund befindet sich unsere Kanzlei in dem Verwaltungsgebäude der vormaligen Kronen Privatbrauerei. Darüber hinaus bieten wir Seminare zu diesen Themen an.

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Es gibt keine gesetzliche Definition der Begriffe „Gewerblicher Rechtsschutz“ oder „gewerbliche Schutzrechte“. Letztendlich handelt es sich um Sammelbegriffe, die eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete aus dem Bereich der Immaterialgüterrechte bezeichnen. Sprechen Sie uns gerne an.

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Die grundsätzliche Funktion des Wirtschaftsrechts ist die Regelung sämtlicher rechtlicher Angelegenheiten bei den wirtschaftlichen Kontakten zwischen Handelstreibenden, Konzernen, Verbrauchern und staatlichen Stellen.

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Notare, Fachanwälte und Rechtsanwälte

Wir sind auf die ganzheitliche Beratung mittelständischer Unternehmer und Unternehmen spezialisiert.

Urteile

Aktuelles

Rechtliche Hinweise

  • Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.​

  • Zur Beurkundung müssen alle Beteiligten, soweit sie nicht bereits einmal als Beteiligte vor dem Notar aufgetreten sind, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sind Namensänderungen (etwa durch Heirat) hierin nicht vermerkt, sind auch hierüber amtliche Urkunden (z.B. Heiratsurkunde) vorzulegen.​

  • Erforderliche Erbscheine sind ausschließlich in Ausfertigung einzureichen.​

  • Fertigt der Notar auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrages, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (GNotKG). Bei späterer Beurkundung vor dem Notar werden die Entwurfsgebühren mit den Beurkundungsgebühren verrechnet, fallen also nicht gesondert an.​

  • Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, den Sie bitte auch mit den weiteren Beteiligten abstimmen wollen, nehmen Sie bitte unter 0231/9095-0 oder notare@puplick-partner.de Kontakt mit uns auf.

 

Hier finden Sie ausführliche Informationen:

DATENSCHUTZHINWEISE FÜR MANDANTEN | DATENSCHUTZ IN NOTARIELLEN ANGELEGENHEITEN

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